Varroa-Bekämpfung

Jetzt muss umgehend der letzte Honig geerntet werden. Hier verweisen wir auf den letzten Info-Brief. Bitte achten Sie aber unbedingt darauf, wenn Honigwaben den Bruträumen der Wirtschaftsvölker, oder gar den Jungvölkern entnommen werden müssen, dass noch genügend Honigreserven bleiben (mindestens zwei komplett verdeckelte Waben). Teilweise sind die Völker sehr individuenstark und benötigen diese Reserven unbedingt. Wer den Bienen jetzt zuviel Honig wegnimmt, riskiert, wenn nicht sofort ein Ersatz durch Fütterung erfolgt, dass die Völker verhungern. Bitte achten Sie auch darauf, die Honigernte in den frühen Morgenstunden abgeschlossen zu haben, um Räuberei zu vermeiden.

Ist der Honig geerntet, muss anschließend eine chemische Varroa-Bekämpfung durchgeführt werden: Wie Sie wissen, ist es für eine erfolgreiche Bienenhaltung notwendig, dass der Varroabefall möglichst schon vor der Aufzucht der Winterbienen reduziert ist und sich mit Beginn der Brutaufzucht im Folgejahr auf einem absolut niedrigen Niveau (=Startpopulation) befindet. Zeitlich betrachtet befinden wir uns jetzt schon in der zweiten Phase der Varroa-Reduzierung. Die erste Phase bestand aus dem regelmäßigen Ausschneiden von Drohnenbrut während der Saison und der Entnahme von Varroamilben aus den Wirtschaftsvölkern durch die Jungvolkerstellung. Erst jetzt – nach der letzten Honigernte – dürfen chemische Varroazide eingesetzt werden. Einen Abschluss findet die Varroa-Bekämpfung dann mit der Winter-Behandlung.

Es gilt das Motto: Wer nicht jetzt einen ersten Schub der vorhandenen Milben abschöpft, muss mit minderwertig aufgezogenen Winterbienen rechnen. Das verstärkt die Gefahr von Winterverlusten ganzer Völker erheblich. Wichtig ist auch eine möglichst in der Fläche gleichzeitige Behandlung vorzunehmen. Das kann davor schützen, dass unbehandelte Völker ihre Milben in zuvor behandelte benachbarte Bienenstände verteilen. Brechen Völker aufgrund der Varroose zusammen verteilen sich bekanntlich die meisten Milben zuvor über sich verfliegende Bienen oder durch Räuberei in benachbarte Völker. Diese Zielsetzung einer möglichst flächendeckenden Behandlung wird manchenorts auch mit einer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung bezweckt. 2 / 3 Wir empfehlen in diesem Jahr auf jeden Fall eine frühzeitige chemische Bekämpfung vorzunehmen. Vielleicht kann so der Varroadruck, unabhängig vom Befall des Einzelstandes und Einzelvolkes, insgesamt in der Fläche heruntergefahren werden.

Wie kann jetzt behandelt werden? Die Bienenvölker sind in Brut, also bietet sich in Niedersachsen wesentlich ein Varroazid an – 60%ige Ameisensäure (AS) ad us. Vet.. Zu beziehen ist diese AS über den Amtstierarzt/ärztin. 85%ige AS ist bis dato nicht zugelassen. Nur in einigen Bundesländern kann die Veterinärbehörde aufgrund eines Behandlungsnotstandes die Anwendung der 85%igen AS zeitlich begrenzt genehmigen. Dies gilt nicht für Niedersachsen. Der Einsatz 85%ige AS ist zudem eher für die kalte Jahreszeit geeignet, wenn die 60%ige AS in ihrer Wirksamkeit versagt. Auch Milchsäure (15%ige ad us. Vet.) kann jetzt eingesetzt werden. Damit erreicht man aber nicht die Milben in der verdeckelten Brut und so muss die Behandlung auf jeden Fall wiederholt werden. Thymolhaltige Produkte sind in der hiesigen Region offensichtlich nicht ausreichend wirksam. Oxalsäure kann in der jetzigen Jahreszeit nicht ausreichend wirksam sein, da die Bienen dafür eng zusammensitzen und die Völker brutfrei sein müssen. Die Anwendung verbietet sich daher derzeit.

Behandlung mit 60%iger Ameisensäure (AS) – Kurzzeitbehandlung Wir empfehlen grundsätzlich die Anwendung der AS über das Schwammtuch als Kurzzeitbehandlung. Sicherlich gibt es versierte Imker, die erfolgreich mit Langzeitverdunster-Systemen arbeiten. Da aber in Niedersachsen die 85%ige Ameisensäure nicht angewandt werden darf, bleibt nur die Kurzzeitbehandlung über das Schwammtuch.

  • Möglichst gekühlte 60 %ige Ameisensäure. 2 ml AS pro bienenbesetzte DNM /Zander-Wabe
  • Außentemperatur: zwischen 12 – 25 °C. Bei Tagestemperaturen über 25 °C Ameisensäure unbedingt abends anwenden. Beachtet werden sollte der Wetterbericht, denn auch bei Gewitter, Regen, hoher Luftfeuchte darf nicht behandelt werden. Diese Behandlungen sind wegen der feuchtbedingt Verdünnung der AS unwirksam.
  • Schwammtuch ca. 20 x 20 x 0,5 cm, darauf die Säure mit einem Dosierinstrument (Messbecher oder Spritze) nur mittig aufbringen. Dazu wird das Schwammtuch zuvor auf eine säurefeste Unterlage (z.B. Teller oder Plastikschüssel) außerhalb des Bienenvolkes gelegt, damit die AS nicht in das Bienenvolk durchtropft.
  • Vor dem Auflegen des Schwammtuches die Bienen mit Rauchstößen zurückdrängen und Wachsüberstände auf den Oberträgern mit dem Stockmeißel entfernt,
  • Schwammtuch mit der Ameisensäure dann möglichst nahe am Bienensitz einlegen (oben) und mit einer Plastikfolie gegen den Beutendeckel abdichten
  • Eventuell vorhandene Beuten-Gitterböden müssen abgedeckt sein, aber das Flugloch unbedingt komplett geöffnet sein!
  • Bei schwachem Varroa-Befall mindestens 1mal vor dem Auffüttern, gefolgt von 2 weiteren AS-Behandlungen nach dem Auffüttern.
  • Bei starkem Varroa-Befall 2 Anwendungen vor und 2 Anwendungen nach dem Auffüttern. Der zeitliche Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Behandlungen sollte ca. 3 bis 5 Tage betragen. Dabei sollte nicht das zuvor verwendete Schwammtuch erneut benutzt werden. Das schon verwendete Schwammtuch hat zuviel Restfeuchte für eine Folgebehandlung. Lassen Sie die gebrauchten Schwammtücher erst gut austrocknen.
  • nach jeder Behandlung (nach ca. 24 Stunden) sofort die Schwammtücher aus den Völkern nehmen, sonst verkitten und zernagen die Bienen diese.
  • Anschließend gleich mit der Winterauffütterung beginnen.

Bitte beachten Sie auch die Sicherheitsanforderungen im Umgang mit organischen Säuren. Organische Säuren sind ätzend!

Weiter Details finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.laves.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=20139&article_id=73963&_psmand=23

 

Dr. Otto Boecking BZB Guido Eich BZB Wulf-Ingo Lau

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Institut für Bienenkunde Celle – Sekretariat Herzogin-Eleonore-Allee 5 D-29221 Celle 05141-90503-40 (Telefon) 05141-90503-44 (Fax) kathrin.halanke@laves.niedersachsen.de www.laves.niedersachsen.de